Gesetze / Lkw-Maut-Verordnung

Lkw-MautV

§ 3 Mauterhebungssysteme

Stand: 09.12.2025

Bund2 Fassungen2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Lkw-MautV%202018/3#abs-1 (1) Der Mautschuldner kann die Maut wahlweise über ein manuelles Mauterhebungssystem, ein teilautomatisches Mauterhebungssystem oder ein automatisches Mauterhebungssystem entrichten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Lkw-MautV%202018/3#abs-2 (2) Alle Mautentrichtungen nach Absatz 1 erfolgen nach den Angaben des Mautschuldners (Prinzip der Selbstdeklaration). Der Mautschuldner ist für die Richtigkeit und Überprüfung der von ihm gemachten Angaben verantwortlich.

§ 2 § 4