§ 3 Mauterhebungssysteme
Stand: 09.12.2025
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- VG Berlin, 22.05.2014 – 4 K 97.13Zitiert von 1
- BVerwG, 04.08.2010 – 9 C 6/09Lkw-Maut: Streitigkeit über die Erstattung eines unter Nutzung des Erhebungssystems von Toll Collect gezahlten BetragesZitiert von 36
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Lkw-MautV%202018/3#abs-1 (1) Der Mautschuldner kann die Maut wahlweise über ein manuelles Mauterhebungssystem, ein teilautomatisches Mauterhebungssystem oder ein automatisches Mauterhebungssystem entrichten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Lkw-MautV%202018/3#abs-2 (2) Alle Mautentrichtungen nach Absatz 1 erfolgen nach den Angaben des Mautschuldners (Prinzip der Selbstdeklaration). Der Mautschuldner ist für die Richtigkeit und Überprüfung der von ihm gemachten Angaben verantwortlich.